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NEU IM PROGRAMM
EXTERNER
DATENSCHUTZ-BEAUFTRAGTER
AB DEM 24. Mai 2018
TRITT DIE DSGVO
"Datenschutz-
grundverordnung"
IN KRAFT.
Die Landes- und
Bundesdatenschutz-
beauftragten können ab
diesem Datum
Konformitätskontrollen
durchführen.
AUFGEPASST
Unternehmen, die die
DSGVO nicht einhalten,
müssen mit Sanktionen
und Bußgelder bis zu
20 Millionen Euro oder
bis zu 4% des
gesamten weltweit
erzielten Jahresumsatzes
im vorangegangenen
Geschäftsjahr rechnen.
FÜR EINE
BERATUNG
STEHEN WIR
IHNEN GERNE
ZUR VERFÜGUNG.